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Aktuelles 2020

Let´s go Wild - Ab in die Wildnis

 

- Sich ohne Geld, Handy oder andere Hilfsmittel in der Wildnis behaupten...

- sich mit einfachsten Mitteln ein Dach über den Kopf bauen...

- Ohne Feuerzeug ein wärmendes Feuer anzünden....

- sich selbst Werkzeuge wie Messer und Äxte herstellen....

- Essbare Pflanzen und Trinkwasser finden.....

 

All das könnt ihr bei unserem Programm lernen und selbst ausprobieren. Euer Interesse ist geweckt? Dann findet ihr nähere Informationen unter folgendem Link: Let´s go Wild

 

Anmelden könnt ihr euch dann über folgenden Link: https://www.erlebniswerkstatt-saar.de/hp/index.php/angebote/let-s-go-wild-ab-in-die-wildnis

 

 

8. Bundeswettbewerb Kommunale Suchtprävention: "Wirkungsvolle Suchtprävention vor Ort"

 

Auf Anregung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und mit Unterstützung der Kommunalen Spitzenverbände sowie des GKV-Spitzenverbandes hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) den 8. Bundeswettbewerb "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" ausgeschrieben. Gesucht wurden Städte, Kreise und Gemeinden, die mit wirkungsvollen Aktivitäten zur Suchtprävention ein besonders gutes Beispiel für andere Kommunen geben.

Bis zum Bewerbungsschluss am 15. Januar 2020 haben 51 Städte, Gemeinden und Landkreise aus dem gesamten Bundesgebiet einen Wettbewerbsbeitrag eingereicht. Eine von der BZgA berufene Jury hat die Wettbewerbsbeiträge bewertet und die Preisträger im März 2020 ausgewählt. Den Abschluss fand der Wettbewerb am 22. September 2020 mit der Preisverleihung durch die Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Prof. Dr. med. Heidrun Thaiss und und dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, Gernot Kiefer. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig war, ebenso wie die Preisträger-Kommunen, per Video zugeschaltet.

 

Wir sind stolz darauf, in der Kategorie der Landkreise den ersten Platz mit einem Preisgeld i. H. v. 10.000 € gewonnen zu haben und mit dem Gewinn weiter eine dezentrale Suchtprävention im Landkreis anbieten zu können.

 

Beteiligte des Projektes

 

Politische Vertreter bei der Pressekonferenz mit der Kreisjugendpflegerin

 

 

 

Stellenausschreibung

Bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer

pädagogischen Fachkraft (m/w/d)

 

zu besetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Der Einsatz erfolgt in der Abteilung 7/Jugendamt und dort im Referat 72/Jugendpflege und Sport. Die Stelle umfasst zu je 50% das Arbeitsfeld der Jugendarbeit und der Sozialen Arbeit an Schulen. 

 

Das Arbeitsverhältnis sowie das Entgelt richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Die Entgeltzahlung erfolgt aus der Entgeltgruppe S 12 TVöD (VKA). 

 

Gehen Bewerbungen von Teilzeitbeschäftigten ein, wird geprüft, inwieweit im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten eine Stellenbesetzung durch Teilzeitkräfte erfolgen kann. 

 

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) werden erbeten bis zum 20. August 2020 an die

 

Kreisverwaltung Trier-Saarburg

Zentralabteilung

Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier 

 

Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen finden Sie hier: Stellenausschreibung

 

 

Stellenausschreibung

Bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer

pädagogischen Fachkraft (m/w/d)

für das Referat 72/Jugendpflege und Sport in der Abteilung 7/Jugendamt. Die Stelle umfasst zu jeweils 50 % das Arbeitsfeld des erzieherischen Jugendschutzes sowie der Sozialen Arbeit an Schulen. Die Stelle ist befristet zur Mutterschutz- und Elternzeitvertretung gemäß § 21 BEEG.

Aufgabenbereich:

  • Weiterentwicklung und Umsetzung des Konzeptes des erzieherischen Jugendschutzes im Landkreis Trier-Saarburg,
  • Beratung von Eltern, jungen Menschen, Multiplikatoren, Institutionen, Veranstaltern, Gewerbetreibenden sowie ehrenamtlich Tätigen in Vereinen und Verbänden,
  • Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes für die Soziale Arbeit an den Schulen im Landkreis Trier-Saarburg
  • Koordinierung und Steuerung von Beratung, Fortbildung und Supervision der Schulsozialarbeit im Landkreis
  • Erstellung von Berichten und Vorlagen für die Kreisgremien sowie Teilnahme an Sitzungen
  • Netzwerkarbeit

Anforderungsprofil:

  • erfolgreich abgeschlossenes Studium als Diplom-Pädagogin/Diplom-Pädagoge oder Diplom-Sozialpädagogin/Diplom-Sozialpädagoge oder
  • erfolgreich abgeschlossenes vergleichbares Bachelor- oder Masterstudium
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft, den privaten PKW gegen entsprechende Vergütung für dienstliche Zwecke zur Verfügung zu stellen
  • Erfahrungen im Bereich der Jugendhilfe und speziell in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie Kenntnisse der Sozialraumorientierung sind von Vorteil

Das Arbeitsverhältnis sowie das Entgelt richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Die Entgeltzahlung erfolgt aus der Entgeltgruppe S 12 TVöD.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) werden erbeten bis zum 31. Juli 2020 an die

Kreisverwaltung Trier-Saarburg

Zentralabteilung

Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier

 

 

Feriennotbetreuung des Landkreises Trier-Saarburg 

Am 06.07.2020 ist die Feriennotbetreuung des Landkreises Trier-Saarburg gestartet, die alternativ zum Feriespaßprogramm durchgeführt wird, welches aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden musste. Anders als sonst sind die Kinder jetzt in Kleingruppen an verschiedenen Standorten im Landkreis Trier-Saarburg unterwegs und entdecken dort die Umgebung. 

 

Hier ein paar Impressionen des diesjährigen Programms: 

 

 

 

Abseilen am Fünfseenblick

 

 

Bogenschießen GrimburgKanu-Tour Schweich

Himmelsleiter Sommerau

Die Alpakas sind los

 

Bilder Sommerau Himmelsleiter und Alpakas: Michael Scholer

 

Suchtpräventionswochen 2020

Der Regionale Arbeitskreis Suchtprävention der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg wird auch in diesem Jahr zahlreiche Veranstaltungen im Rahmen der Suchtpräventionswochen anbieten. Das Programmheft kann in digitaler Version hier eingesehen werden: Programm Suchtpräventionswochen 2020

 

Interessenbekundungsverfahren für die Umsetzung der Sozialpädagogischen Bera­tung an Grundschulen im Landkreis Trier-Saarburg

 

Das Jugendamt des Kreises Trier-Saarburg führt ein Interessensbekundungsverfahren für den o.g. Bereich durch. Es ist beabsichtigt anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII, die die Anforderungen nach §74 SGB VIII erfüllen und nach Möglichkeit regionale Bezüge zum Landkreis Trier-Saarburg und einschlägige Erfahrungen in der Ent­wicklung und Umsetzung von Sozialpädagogischer Beratung an Grundschulen sowie der Schulsozialarbeit insgesamt haben, zu beauftragen, an folgenden Grundschulstandorten im Kreis Trier-Saarburg Sozialpädagogische Beratung an Grundschulen mit den aufgeführten Stellenanteilen einzurichten:

 

Grundschulstandort

Vollzeitäquivalente (VZÄ)

Mertesdorf

0,5

Schweich

1,0

Kordel

0,5

Trierweiler

0,5

Konz-Oberemmel

0,5

Wasserliesch

0,5

St. Laurentius Saarburg

0,5

St. Marien Saarburg

0,5

Hermeskeil

0,5

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das Interesse für einen oder auch mehrere Standorte zu bekunden.

 

Der Landkreis Trier-Saarburg hält Schulsozialarbeit bislang ausschließlich an weiterführenden Schulen vor. Die Ziel- und Aufgabenstellungen für die Sozialpädagogische Beratung an Grundschulen entsprechen im Wesentlichen denen der Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen, sind jedoch mit Blick auf den zur Verfügung stehenden Stellenumfang und den Bedarf vor Ort entsprechend zu priorisieren.

Die Wahrnehmung erfolgt vornehmlich im Rahmen des SGB VIII §§11 und 13 sowie JuFÖG des Landes Rheinland-Pfalz §§ 3 und 4. Außerdem wird das Konzept der „Sozialpädagogische Beratung an Grundschulen im Landkreis Trier-Saarburg“ sowie die „Förderungsrichtlinie der Sozialpädagogischen Beratung an Grundschulen im Landkreis Trier-Saarburg“ zugrunde gelegt.

 

Das Angebot soll schnellstmöglich, spätestens zum 01.01.2021 umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Verbandsgemeinden aus dem Landkreis Trier-Saarburg. Ein späterer Beginn ist mit dem Jugendamt des Landkreises Trier-Saarburg abzustimmen. Die Auswahlentscheidung obliegt dem Jugendhilfeausschuss und wird schnellstmöglich dort erfolgen.

 

Die entsprechenden Unterlagen können ab dem 19.05.2020 bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg (Außenstelle Karl-Benz-Straße 6, 1. OG, Büro 4), Karl-Benz-Straße 6, 54292 Trier telefonisch unter der 0651/715-331 oder per Mail über angefordert werden. Der Versand erfolgt entweder per Mail oder auf dem Postweg.

 

Die Interessenbekundungen mit den entsprechenden Unterlagen sind der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Bürgerbüro, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier bis zum 12.06.2020 um 10 Uhr vorzulegen.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt und sich aus dem bekundeten Interesse und dessen Entgegennahme keine Verpflichtung für den Landkreis Trier-Saarburg ergeben.

Trier, den 12.05.2020

Kreisverwaltung Trier-Saarburg

i. V. Joachim Christmann, Geschäftsbereichsleiter

 

Schutzschild für Vereine in Not aufgrund der Corona-Pandemie

Das Land Rheinland-Pfalz hat ein Programm für von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohte gemeinnützige Vereine ausgearbeitet. Das Programm bietet einmalige finanzielle Unterstützung. Die Soforthilfen werden in Form von Billigkeitsleistungen als freiwillige nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. 

 

Richtilinie Soforthilfeprogramm: Richtlinie

Antragsformular: Antrag

 

Gefährdungsatlas

Digitales Aufwachsen. Vom Kind aus denken. Zukunftssicher Handeln.

Der Gefährdungsatlas der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wurde Ende 2019 veröffentlicht und ist ein erstes Ergebnis eines umfassenden Strategieprozesses. Er gibt eine Orientierung über Medienphänomene und damit verbundene Gefährdungen aber auch Entwicklungschancen. Den Gefährdungsatlas können Sie hier herunterladen: Gefährdungsatlas

 

Nominierung des Jugenliteraturpreises 2020

eine Übersicht über die diesjährigen Nominierungen des Jugendliteraturpreises 2020 sind hier einsehbar: Nominierungsbroschüre Deutscher Jugendliteraturpreis 2020

 

Gewaltpräventionswochen 2020

Die Gewaltpräventionswochen 2020 können in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie nicht in der Zeit vom 13.05.-30.06.2020 durchgeführt werden. Je nachdem wie sich die Situation weiterentwickelt, wird entschieden ob einzelne Veranstaltungen im Herbst stattfinden oder in das Jahr 2021 verschoben werden können.

Weitere Informationen finden Sie hier.  

 

Initiative "Kein Kind alleine lassen"- Soforthilfe in Zeiten von Corona

Unter dem Link https://www.kein-kind-alleine-lassen.de gibt es umfassende Informationen zur genannten Initiative, sowohl für Jugendliche und Kinder, als auch für Erwachsene. Außerdem sind auf der Homepage zahlreiche Kontaktdaten für unterschiedliche Fragestellungen aufgelistet.

 

JUGEND.MACHT Trier & Trier-Saarburg 24.-26. April 2020

Die Aktion ruft alle zwischen 13 und 25 Jahren auf, ihre Visionen für ein lebenswertes Leben in der Region einzureichen. Mehr Infos finden sich auf der Homepage http://jugend.macht.jetzt sowie auf dem Aktionsplakat Jugend.macht.

Für alle die teilnehmen möchten, ist der Anmeldeschluss der 21.04.2020. Die Teilnahme ist kostenlos!

 

Nummer gegen Kummer

Da während der Corona-Pandemie ein deutlicher Anstieg bei der Telefonbereatung sowie der Online-Beratung verzeichnet wurden, erweitert die "Nummer gegen Kummer" kurzfristig ihre Kapazitäten. 

Ab sofort ist das Kinder- und Jugendtelefon unter der Nummer 116 111 von Montag bis Samstag wie bisher von 14 bis 20 Uhr und ab sofort zusätzlich Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 12 Uhr erreichbar. Das Elterntelefon berät unter der Nummer 0800 – 111 0 550 wie bisher von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr und zusätzlich am Dienstag und Donnerstag von 17 bis 19 Uhr. Die Online-Beratung steht Kindern und Jugendlichen unter www.nummergegenkummer.de im Chat am Mittwoch und Donnerstag von 15 bis 17 Uhr und zusätzlich am Dienstag und Freitag von 10 bis 12 Uhr zur Verfügung. Die E-Mail-Beratung ist rund um die Uhr erreichbar.

 

 

Ferienspaß 2020

Aufgrund der Corona-Virus-Pandemie hat sich leider zwischenzeitlich gezeigt, dass aufgrund der derzeitigen Einschränkungen im öffentlichen Leben die notwendigen Vor­bereitungen für den Ferienspaß nicht planmäßig stattfinden können. Hierzu gehört vor­nehmlich die Akquise und Ausbildung einer ausreichenden Anzahl von Betreuungs­kräften. Aber auch die Programmplanung kann derzeit aufgrund vieler Einschränkun­gen nicht so vorangetrieben werden, als dass zu Beginn der Sommerferien ein ver­lässliches und interessantes Programm angeboten werden kann. Hinzu kommt, dass derzeit noch nicht sicher gesagt werden kann, ob bis zum Beginn der Sommerferien Versammlungen in größeren Gruppen wieder möglich sein werden.

 

Es tut uns ausgesprochen leid mitteilen zu müssen, dass wir den Ferienspaß aus den genannten Gründen in diesem Jahr absagen müssen. Da wir uns über die daraus ent­stehenden Betreuungsprobleme der Kinder in den Sommerferien bewusst sind, sind wir bestrebt, den Kindern, die mit Schreiben vom 11.03.2020 bereits eine verbindliche Platzzusage für den Ferienspaß erhalten haben, bei Bedarf ein Alternativangebot in dem genannten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Wie und in welcher Form dieses Angebot umgesetzt werden kann, ist derzeit noch unklar und wird in den nächsten Wochen von uns erarbeitet. Klar ist, dass es bei diesem Alternativangebot vornehmlich um die Sicherstellung der Betreuung der Kinder gehen wird und weniger um ein päda­gogisches Angebot mit viel „Spiel, Spaß und Fun“ wie im Ferienspaß. Die betroffenen Familien wurden zwischenzeitlich angeschrieben und um Rückmeldung gebeten.

 

Eine Bearbeitung der Warteliste wird aufgrund der genannten Situation nicht mehr er­folgen, wir bitten um ihr Verständnis.

 

Digitale Jugendarbeit

Die Corona-Pandemie stellt die Jugendarbeit nicht nur in Rheinland-Pfalz derzeit vor neue Herausforderungen. Viele Jugendeinrichtungen haben bereits einiges in Bewegung gesetzt, um die eigenen Arbeitsweisen auf die neue Situation einzustellen und zugleich den Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen aufrecht zu halten. Im Netz gibt es aktuell eine große Bandbreite an Tools und Handreichungen für die "digitale Jugendarbeit". 

 

Hier wurden einige für zusammengetragen: https://jugend.rlp.de/konzepte-und-materialien/digitalejugendarbeit/

 

 

 

Wir sind weiterhin für Euch und Sie da!

 

Soziale Arbeit an Schulen im Landkreis Trier-Saarburg

Trotz der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Schulschließungen, sind die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie die Fachkräfte der Sozialpädagogische Beratung an Grundschulen weiterhin für die Kinder und Jugendlichen aus den Schulen, aber auch deren Eltern und Sorgeberechtigten da. Die aktuelle Situation ist für alle Beteiligten mit großen Veränderungen und Umstellungen verbunden, in dieser Zeit stehen die Fachkräfte der Schulsozialarbeit weiterhin beratend und unterstützend zur Seite. Die folgende Übersicht zeigt, wie die Fachkräfte derzeit am besten erreichbar sind:

 

Schulen

Ansprechpartner*in

Kontaktdaten

Realschule plus Saarburg

Nina Bungert

oder

06581/9140-23

Realschule plus Konz

Achim Knecht

oder 06501-947054

Realschule plus Waldrach

Andrea Lebenstedt

oder

0151-18664648

Realschule plus Kell am See

Katharine Wichmann

Stefan-Andres-Schulzentrum Schweich

Séverine Minas

oder 06502/9254-111

Geschwister-Scholl Schule, Standort Saarburg

Elisabeth Schöpp

Geschwister-Scholl Schule, Standort Hermeskeil

Thomas Reinermann

oder 0177-5101294

Grund- und Hauptschule Taben-Rodt

Elisabeth Schöpp

Grundschulen der VG Konz

   

St. Johann/ GS Könen/ GS Tawern/ GS Wasserliesch

Charlotte Kleber

oder 0170-5507 692

St. Nikolaus/ GS Oberemmel/ GS Nittel/ GS Pellingen/ GS Wiltingen

Kerstin Ludwig

oder 0175-5846 818

Grundschule der VG Ruwer

 

 

Grundschule Waldrach

Andrea Lebenstedt

oder

0151-18664648

 

Am einfachsten ist es, wenn der Kontakt per Email stattfindet, aber auch telefonisch sind wir vor allem vormittags erreichbar.

 

 

Offene Kinder- und Jugendarbeit in Corona-Zeiten - eine Initiative der BAG OKJE

 

Die Diskussionsplattform Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) in Corona-Zeiten https://www.offene-jugendarbeit.net/index.php/okja-in-corona-zeiten/okja-in-coronazeiten  bietet die Möglichkeit, Maßnahmen und Angebote der OKJA beispielshaft darzustellen bzw. zu diskutieren, welche Angebote und Maßnahmen die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Corona-Zeiten umsetzen kann.

 

Die Diskussionsplattform Auswirkungen der Corona-Krise auf die OKJA https://www.offene-jugendarbeit.net/index.php/okja-in-corona-zeiten/auswirkungen-coronakrise soll die Möglichkeit bieten, mitzuteilen und zu diskutieren, wo aufgrund von Schließungen Kürzungen bzw. wirtschaftliche und fachliche Einschnitte bis hin zur Existenzaufgabe drohen.

 

 

Ferienspaß 2020 – Verlängerung der Zahlungsfristen

 

Nach aktuellem Sachstand findet der Ferienspaß 2020 der Kreisverwaltung Trier-Saarburg wie geplant statt. Wir weisen jedoch darauf hin, dass für alle, die einen verbindlichen Platz im Ferienspaß 2020 haben, die Zahlungsfrist aufgrund der derzeitigen Situation bis zum 30.04.2020 verlängert wurde.

 

Wir bitten um entsprechende Beachtung.

 

 

Gewaltpräventionswochen 2020

Auch in diesem Jahr organisiert der Arbeitskreis Gewaltprävention die Gewaltpräventionswochen für die Region Trier. Es sind zahlreiche Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche, Fachkräfte und Interessierte zusammen gekommen, die in unserem Programmheft zusammengestellt wurden. In diesem Jahr finden die Gewaltpräventionswochen in der Zeit vom 13.05.2020-30.06.2020 statt.

Das aktuelle Programmheft finden Sie hier: Programm Gewaltpräventionswochen 2020.

 

Ferienspaß 2020, Busfahrpläne

Die Fahrpläne zum Ferienspaß 2020 sind fertig und können ab sofort eingesehen werden. Achtung: Es handelt sich um eine vorläufige Routenplanung. Den abschließenden Fahrplan erhalten Sie mit Übersendung der Unterlagen ca. 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme.

 

Busfahrpläne 2020

 
Recht Relaxed

 

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat ein neue Internetangebot für Jugendliche gestartet, die in der Phase des Erwachsenwerdens Informationen zu ihren Rechten bekommen möchten. Es wird zu den Themenfeldern Zuhause & Co., Körper & Sex, (Cyber-)Mobbing & Erpressung sowie Handy & Shopping informiert.

 

Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.recht-relaxed.de/WebS/RechtRelaxed/DE/Home/home_node.html

 

 

Ferienspaß 2020, Betreuungskräfte gesucht

 

Zur Betreuung der Kinder im Ferienspaß sucht die Jugendpflege der Kreisverwaltung noch Betreuungskräfte. Die Ferienaktion läuft vom 6.7. - 17.7.2020 (montags bis freitags, Wochenende ausgenommen). Die Teilnehmenden werden von Busgruppen aufgeteilt. Jeder Ferienspaßbus wird mit 5 - 6 Betreuungskräften besetzt sein, das die jeweils 45 - 50 Kinder durch ein vorbereitetes Programm begleitet.

 

Die Betreuungskräfte müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Der Kreis zahlt für die Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von 225 € und anfallende Fahrtkosten zum jeweiligen Buseinstiegsort. Weiter Auskünfte geben Stefanie Engelke (0651/715-331) sowie Bettina Krüdener (0651/715-386) oder per Mail über .

 

Unser diesjähriges Plakat finden Sie hier: Betreuersuche

 

 

Ferienspaß 2020, Anmeldung ab dem 05.02.2020 um 15 Uhr möglich

 

Auch in diesem Jahr veranstaltet die Kreisjugendpflege in den ersten beiden Wochen der Sommerferien vom 6. bis zum 17. Juli wieder den traditionellen Ferienspaß. Die Anmeldungen zu der Maßnahme werden am 5. Februar (Mittwoch) von 15 bis 18 Uhr persönlich im Sitzungssaal der Kreisverwaltung oder telefonisch unter 0651-715-400 entgegen genommen.

 

Da der Andrang bei der Ferienaktion erfahrungsgemäß groß ist, sollten die Eltern und Erziehungsberechtigten ihre Kinder an diesem Tag möglichst früh anmelden, da bei der Platzvergabe unter anderem der Eingang der Anmeldungen ausschlaggebend ist. 

 

Das Anmeldeverfahren für die Kinder sieht folgendermaßen aus: Pro Person, die die Anmeldung für den Ferienspaß vornimmt, dürfen bis zu fünf Kinder gemeldet werden. An der Ferienaktion teilnehmen können Kinder im Alter von acht bis zwölf Jahren. Sofern ein älteres Geschwisterkind dabei ist, darf das jüngere Geschwisterkind bereits im Alter von 7,5 Jahren (geboren vor dem 01.03.2013) mitmachen. Teilnahmen können nur Kinder, die in den kompletten zwei Wochen an der Maßnahme teilnehmen. Eine einwöchige Teilnahme an der Maßnahme ist nicht möglich.

 

Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich für das 1.Kind auf 150 €. Fahren 2 oder mehr Kinder einer Familie mit belaufen sich die Kosten insgesamt auf 190 €. In dem Preis inbegriffen sind die Betreuung der Kinder, die Eintrittsgelder, die Kosten für Bustransfer sowie eine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Eine Verpflegung der Kinder ist durch die Eltern zu gewährleisten.

 

Der Ferienspaß wird hauptamtlich organisiert. Die Betreuung der Kinder läuft aber ehrenamtlich. Da es immer schwieriger wird, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen, die auch in verantwortlichen Positionen mitwirken können, muss die Kapazität des Ferienspaßes in diesem Jahr voraussichtlich reduziert werden. Wie viele Kinder tatsächlich an der Aktion teilnehmen können, hängt daher von der Zahl der ehrenamtlichen Betreuer/innen ab, die zur Verfügung stehen. Die Kreisjugendpflege freut sich daher über Interessierte, die sich im Ferienspaß engagieren möchten. Sie können sich im Kreisjugendamt wenden an Bettina Krüdener, Tel. 0651/ 715-386, oder Steffi Engelke, Tel. 0651/715-331,

 

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Anmeldung lediglich um eine Voranmeldung handelt. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Einen sicheren Platz haben nur diejenigen, die bis Ende März eine schriftliche Bestätigung der Kreisverwaltung vorliegen haben und den dort beigefügten Anmeldebogen innerhalb der genannten Frist an die Kreisjugendpflege zurücksenden. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung werden die Kinder zunächst auf einer Warteliste in der Reihenfolge der Anmeldung geführt. Schriftliche Absagen werden nicht versendet.

 

Im Rahmen der neuen DSGVO weisen wir darauf hin, dass die im Rahmen der Anmeldung erhobenen persönlichen Daten für die weitere Bearbeitung verwendet werden. Mit der Anmeldungen erklären sich die erziehungsberechtigen Personen damit einverstanden. Weitere  Informationen zum Datenschutz finden Sie ebenfalls unter www.trier-saarburg.de/datenschutz.

 

Es wurde der Wunsch geäußert, das Anmeldeverfahren digital durchzuführen. Allerdings gibt es dafür noch Klärungsbedarf in Sachen Datenschutz, da es sich um hochsensible Daten von Kindern handelt. Die Kreisverwaltung arbeitet an Lösungen.

 

 

Förderung des Jugendtaxis durch die VG Hermeskeil

 

Seit 2006 fördert der Landkreis Trier-Saarburg die Heimfahrt von Jugendlichen von öffentlichen Veranstaltungen mit 2 Eur pro Fahrt pro Jugendlichem. Seit längerer Zeit fördern bereits die Verbandsgemeinden Schweich, Konz und Ruwer die Fahrten durch einen zusätzlichen Beitrag von zwei Euro. Zum 01.01.2020 ist jetzt auch die Verbandsgemeinde Hermeskeil in die Förderung des Jugendtaxis eingestiegen. Somit erhalten jetzt die Jugendlichen aus den genannten Verbandsgemeinden einen Zuschuss von insgesamt 4 Euro pro Fahrt.

Das Formular zur Nutzung des Jugendtaxis finden Sie hier. Bitte füllen Sie dies möglichst vor Fahrtantritt aus.

 
 

Ferienfreizeitbroschüre 2020 ist online

Wie jedes Jahr hat die Kreisjugendpflege Trier-Saarburg auch für 2020 die Ferienfreizeitbroschüre erstellt. In dieser Broschüre sind alle uns bekannten Ferienfreizeiten enthalten, die im kommenden Jahr angeboten werden. Nähere Informationen zu den einzelnen Maßnahmen können Sie direkt bei den jeweiligen Institutionen erfragen. Die Kontaktdaten sind in der Broschüre erhalten. Die Broschüre liegt derzeit nur digital vor, die Druckversion kann ab Anfang Januar bei der Kreisjugendpflege unter der 0651/715-131 angefordert werden.

 

Inklusionsprojekt "Barrierefreies Baumhaus" geht mit neuen Terminen für 2020 an den Start

Ein Baumhaus bauen - wer träumt nicht davon? Im rahmen eines in Rheinland-Pfalz einzigartigen Inklusions-Projekts in Kell am See wird dieser Traum nun Wirklichkeit.

 

In Kell am See steht in unmittelbarer Nähe zur Jugendbildungswerkstatt ein immer weiter entwickeltes Baumhaus, dass mittlerweile aus 7 Plattformen besteht, die in einer Höhe von 1 - 7 m in den Bäumen hängen.

 

Um das Projekt auch für alle Menschen barrierefrei erreichbar zu machen, wird derzeit ein rollstuhlfähiger Steg bis zum Baumhaus gebaut. Von hier geht's dann mit dem Flaschenzug bis auf die Laufebene des Baumhauses. Ab diesem Punkt sollen alle anderen Plattformen in Zukunft selbstständig auch für Rollstuhlfahrer*innen erreichbar sein.

 

An folgenden Aktionstagen können sich interessierte Kinder und Jugendliche anmelden, und kostenfrei am "Barrierefreien Baumhaus" teilnehmen.

 

13.-15.12.2019

06.-07.04.2020

25.-26.04.2020

27.-28.04.2020

27.-28.06.2020

 

Betreut werden die Aktionstage von den erfahrenen Erlebnispädagogen und Baumhaus-Bauern der Erlebniswerkstatt Saar e.V.  Anmelden kann man sich online über die Homepage: www.erlebniswerkstatt-saar.de.

 

Das Jugendprojekt wird getragen von der Erlebniswerkstatt Saar e.V. in Kooperation mit der Jugendpflege des Landkreises Trier-Saarburg und der Gemeinde Kell am See. Ziel der Maßnahme ist es, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen interessante und fordernde Erlebnisse zu bieten und alternative Freizeitmöglichkeiten fernab von Medien- oder Drogenkonsum zu schaffen. Der Bezug zum Handwerklichen und zur Natur wird durch das Projekt gestärkt und soziale Handlungskompetenzen im Team erprobt. Konkret müssen Baumstämme geschält, transportiert und über Flaschenzüge nach oben transportiert werden. Bretter müssen angenagelt und Geländer gebunden werden. Ob in schwindelerregender Höhe im Klettergurt oder am Boden beim Sägen der benötigten Balken und Bretter - für jede*n findet sich eine passende Aufgabe.

 

Das gemeinsame Leben im Baumhaus funktioniert wie in einem kleinen Dorf. Ohne gegenseitige Rücksichtnahme und Kooperation geht’s nicht. Auf engem Raum und in luftiger Höhe müssen sich alle aufeinander verlassen können. Auf diese Weise werden Alltags- und Sozialkompetenzen erlernt und verinnerlicht.

 

Das Inklusion-Projekt „Das barrierefreie Baumhaus“ hat eine Laufzeit von 2 Jahren und wird im Rahmen des Programms „Inklusion einfach machen“ von Aktion-Mensch e.V. gefördert.