Jugendtaxi
sicher - vertrauensvoll - zuverlässig
Der Landkreis Trier-Saarburg fördert seit dem 1. Januar 2006 das Projekt „Jugendtaxi im Landkreis Trier-Saarburg“. Die Präventions- und Mobilitätsmaßnahme „Jugendtaxi" bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Landkreis Trier-Saarburg die Möglichkeit, von öffentlichen Veranstaltungen sicher nach Hause zu kommen. Oftmals überschätzen gerade junge Fahrer und Fahrerinnen ihr eigenes fahrerisches Können und es kommt durch ein ganzes Bündel von Faktoren (z.B. zu hohe Geschwindigkeit, Übermüdung, Einfluss von Alkohol und/oder Drogen, laute Musik, Imponiergehabe gegenüber Mitfahrern/-fahrerinnen) zu den typischen „Disko-Unfällen", bei denen in der Regel mehrere Jugendliche im Auto sitzen. Das Jugendtaxi ist vornehmlich eine Maßnahme, um diese Disko-Unfälle zu minimieren und den jungen Menschen eine Alternative für den Heimweg anzubieten. Daneben trägt das Jugendtaxi auch zu einer erhöhten Mobilität von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf dem Land bei.
Seit 2009 wird das Jugendtaxi in Kooperation mit der Stadt Trier und seit 2010 auch in Kooperation mit der Verbandsgemeinde Schweich angeboten. Außerdem beteiligen sich seit dem Jahr 2017 auch die Verbandsgemeinden Konz und Ruwer an dem Projekt. Seit dem 01.01.2020 ist auch die Verbandsgemeinde Hermeskeil Kooperationspartner und fördert die Fahrten mit dem Jugendtaxi.
Wer kann das Jugendtaxi nutzen?
Jugendliche vom 16. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, die ihren 1. Wohnsitz in der Stadt Trier oder im Landkreis Trier-Saarburg haben.
An welchen Tagen kann das Jugendtaxi genutzt werden?
Die Nutzung des Jugendtaxis ist beschränkt auf Freitag, Samstag, Sonntag, in den Nächten vor gesetzlichen Feiertagen sowie Karneval (von Weiberdonnerstag bis einschließlich der Nacht zum Aschermittwoch) jeweils von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
Für welche Fahrten wird der Zuschuss gewährt?
Es werden nur Heimfahrten von öffentlichen Veranstaltungen bezuschusst.
In welcher Höhe werden die Fahrtkosten übernommen?
Jede und jeder berechtigte junge Mensch erhält einen Zuschuss von 2,00 € pro Fahrt. Die VG Schweich, die VG Konz, die VG Ruwer, die VG Hermeskeil sowie die VG Trier-Land unterstützen das Jugendtaxi zusätzlich mit 2,00 € pro Fahrt pro Person. Der Zuschuss wird am Ende der Fahrt vom Gesamtfahrpreis abgezogen.
Worauf ist bei der Nutzung des Jugendtaxis zu achten?
Die Nutzung des Jugendtaxis ist bei Taxibestellung dem jeweiligen Unternehmen anzuzeigen. Ein Formular (download) ist vor Fahrtantritt auszufüllen und dem Taxifahrer bzw. der Taxifahrerin zu übergeben. Der Personalausweis ist mitzuführen, damit die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Jugendtaxis geprüft werden kann. Die Angabe falscher Daten (Name, Geburtsdatum, Wohnort) ist ein „Betrug" im Sinne des § 263 StGB und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Bei wem kann das Jugendtaxi angefordert werden?
Bei folgenden Taxiunternehmen kann das Jugendtaxi angefordert werden:
Taxizentrale Trier eG |
0651/ 12 0 12 |
54292 |
Trier |
Taxi Römer GmbH |
06503/13 33 |
54411 |
Hermeskeil |
Taxi Druckenmüller |
06502/68 00 |
54338 |
Schweich |
Taxi Gauer-Dahm GmbH & Co.KG | 0651/48048 | 54290 | Trier |
Taxi Saarburg | 06581/ 999 6 444 | 54439 | Saarburg |
Klicken Sie hier, um die Inhalte von "youtube.com" anzuzeigen. Beim Aufruf gelten abweichende Datenschutzbestimmungen der Webseite "youtube.com"
Kontaktdaten:
Für die Abrechnung des Jugendtaxis:
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Jugendamt, Referat Jugendpflege und Sport
Jana Lehnert (Verwaltungsfachangestellte)
Metternichstr. 33a
54292 Trier
0651/715-131
Zu inhaltlichen Fragen:
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Jugendamt, Referat Jugendpflege und Sport
Charlotte Beyer
Metternichstr. 33a
54292 Trier
0651/715-389
Das Jugendtaxi im Landkreis Trier-Saarburg wird gefördert durch die Jugend- und Sportstiftung der Sparkasse Trier.